Unter dem Begriff Oralchirurgie sind zahnärztlich-chirurgische Eingriffe zusammengefasst, die sich vorwiegend auf den Mundbereich und angrenzende Bereiche beschränken.
Dazu gehören u.a.:
- Ästhetisch-plastische Zahnfleischoperationen
- Chirurgische Parodontalbehandlung
- Implantat-Operationen
- Kieferhöhlenoperationen
- Kieferknochen- und Zahnfleischaufbau mit Membranen und natürlichem Knochen oder künstlichem Gewebematerial (GTR- und GBR-Technik)
- Operative Weisheitszahnentfernungen
- Therapie von Verletzungen der Zähne und des Kiefers
- Wurzelresektionen
- Zystenoperationen
Um die Bezeichnung Fachzahnarzt für Oralchirurgie zu erreichen, muss vom Zahnarzt eine bestimmte Anzahl von Operationen nachgewiesen und eine spezielle Prüfung vor der Zahnärztekammer abgelegt werden.