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Hygiene ist oberstes Gebot in einer Zahnarztpraxis! Die Praxisleitung ist verpflichtet, für hygienisch einwandfreie Verhältnisse in den Praxisräumen zu sorgen. Die Sorgfaltspflicht erstreckt sich dabei sowohl auf Patienten als auch auf alle in der Praxis Tätigen.

Für jede Zahnarztpraxis ergeben sich zahlreiche Neuerungen durch die im Oktober 2012 in Kraft getretene neue Richtlien des Robert-Koch-Institutues (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das neue Regelwerk ist sehr viel umfangreicher als die Richtlinie von 2006, Grund dafür ist die "Aufbereitung von Medizinprodukten" mit zahlreichen gesetzlichen Vorgaben, Änderungen und Neuerungen. Künftig werden in jeder Praxis an die Geräte (Sterilisation und Desinfektion), die Dokumentation (Sicherheit der Prozesse, Sterilgutverpackungen) und an zahnärztliche Materialien erheblich höhere Anforderungen gestellt, die einen entsprechenden Mehraufwand an Investition und täglicher Arbeit in der Praxis auslösen.

Im Folgenden erläutern wir die Grundzüge der Qualitätssicherung unseres Hygienekonzeptes:

Neue Risikobewertung von Instrumenten ab April 2005

Durch alle diese Maßnahmen gewährleisten wir, dass für die Behandlung jedes Patienten optimal vorbereitete und sterilisierte (keimfreie) Instrumente zur Verfügung stehen. Interessierten Patienten zeigen wir auf Nachfrage gerne den Sterilisationsraum und erklären, welche Hygienemaßnahmen in einer zahnärztlichen Praxis vorgeschrieben und notwendig sind.