Dr. Hillje - Praxis für Zahnheilkunde

Hygiene ist oberstes Gebot in einer Zahnarztpraxis! Die Praxisleitung ist verpflichtet, für hygienisch einwandfreie Verhältnisse in den Praxisräumen zu sorgen. Die Sorgfaltspflicht erstreckt sich dabei sowohl auf Patienten als auch auf alle in der Praxis Tätigen.

Für jede Zahnarztpraxis ergeben sich zahlreiche Neuerungen durch die im Oktober 2012 in Kraft getretene neue Richtlien des Robert-Koch-Institutues (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das neue Regelwerk ist sehr viel umfangreicher als die Richtlinie von 2006, Grund dafür ist die "Aufbereitung von Medizinprodukten" mit zahlreichen gesetzlichen Vorgaben, Änderungen und Neuerungen. Künftig werden in jeder Praxis an die Geräte (Sterilisation und Desinfektion), die Dokumentation (Sicherheit der Prozesse, Sterilgutverpackungen) und an zahnärztliche Materialien erheblich höhere Anforderungen gestellt, die einen entsprechenden Mehraufwand an Investition und täglicher Arbeit in der Praxis auslösen.

Im Folgenden erläutern wir die Grundzüge der Qualitätssicherung unseres Hygienekonzeptes:

  • Ziel der Praxishygiene
    Die mögliche Übertragung von Infektionskrankheiten von Patient zu Patient, vom Team zum Patient, von Patient auf das Team und von Patient/Team auf Dritte (z.B. Mitarbeiter des gewerblichen zahntechnischen Labors) sollen verhindert werden.
  • Betreuung durch Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner
    Gemäß den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (AsiG) wird unsere Praxis im Rahmen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung („BuS-Dienst“) in Fragen rund um die Arbeitssicherheit, Praxishygiene, Infektionsschutz und arbeitsmedizinische Vorsorge von einer Sicherheitsfachkraft und einem erfahrenen Arbeitsmediziner kontrolliert und beratend unterstützt. In unserer Praxis finden in regelmäßigen Abständen mit der Sicherheitsfachkraft und dem Arbeitsmediziner Begehungen statt, bei denen die Einhaltung der Bestimmungen der gesetzlichen Vorschriften kontrolliert wird. Ausgelöst wurde die Einführung des BuS-Dienstes durch die Tatsache, dass von 1988 bis 1997 ein drastischer Anstieg von Berufserkrankungen im Gesundheitswesen bei gleichzeitiger Abnahme von Berufserkrankungen in anderen Bereichen wie z. B. in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe und im Versicherungsdienst zu verzeichnen war.
  • Hygienehandbuch
    Gemäß § 36 des Infektionsschutzgesetzes hat der Zahnarzt für die einzelnen Arbeitsbereiche entsprechend der Infektionsgefährdung Maßnahmen zur Desinfektion (Inaktivierung von Keimen) und Sterilisation (Herstellung von absoluter Keimfreiheit) sowie zur Ver- und Entsorgung schriftlich festzulegen und ihre Durchführung zu überwachen. Wir haben deshalb im Rahmen der Etablierung unseres QM-Systems anhand der verschärften RKI-Richtlinien für unsere Praxis ein umfassendes Hygienehandbuch erstellt, in dem über ein Organigramm die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen für Desinfektion und Sterilisation dargestellt sowie ausführlich alle relevanten Hygieneprozesse über Prozess- und Arbeitsplatzbeschreibungen sowie entsprechende Arbeitsanweisungen dokumentiert sind. Das Hygienehandbuch (aktuelle 8. überarbeitete Fassung, Stand: Oktober 2014) basiert auf den aktuellen Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI). Wir kommen damit den gesetzlichen Verpflichtungen nach und dokumentieren unsere Maßnahmen für eine effektive und zeitgemäße Praxishygiene.
  • Hygiene des Praxisteams
    Unser Praxisteam trägt weiße Berufskleidung und achtet auf die persönliche Hygiene. Die Hände des Praxispersonals sind das wichtigste Übertragungsmedium, die Händhygiene gehört deshalb zu den wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen. Vor jedem neuen Patientenkontakt erfolgt eine sog. hygienische Händedesinfektion. Während der Arbeit wird kein Hand- und/oder Armschmuck getragen, da sich u.a. unter Ringen Keime sammeln können. Das Team trägt Einmal-Handschuhe (geprüft nach DIN EN 455), Mund- und Nasenschutz sowie ggf. eine Schutzbrille und – bei größeren chirurgischen Eingriffen – Haarschutz. Handschuhe sowie Mund- und Nasenschutz werden für jeden Patienten erneuert. Bei größeren chirurgischen Eingriffen – wie z.B. Implantationen – trägt das Team sterile Einmal-OP-Kleidung und sterile OP-Handschuhe. Die weiße Berufskleidung wird nur in den Praxisräumen getragen und chemo-thermisch mit desinfizierendem Waschmittel gereinigt. Private Kleidung sowie saubere und benutzte Berufskleidung sind räumlich getrennt abgelegt.
  • Desinfektionsmittel nach DGHM-Liste
    Beim Einkauf von Desinfektionsmitteln für den medizinischen Bereich spielen mehrere Gesichtspunkte eine Rolle. Neben wirtschaftlichen Kriterien wie Preis und Ergiebigkeit ist letztendlich die mikrobiologische Wirksamkeit von Bedeutung, die in vom Hersteller unabhängigen Listen überprüft werden kann. Diese Listen empfehlen nur Präparate, die nach validierten Verfahren von neutralen Instituten geprüft wurden. Zur Aufnahme eines Desinfektionsmittels z.B. in die Desinfektionsmittelliste der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V. (sog. DGHM-Liste) müssen vom Hersteller zwei unabhängige Gutachten über die Wirksamkeit des Präparats eingereicht werden. Nach Prüfung dieser Gutachten wird bei Eignung des Produkts ein Zertifikat ausgestellt. Das Präparat ist somit DGHM-"zertifiziert" und wird in der nächsten DGHM-Liste abgedruckt, ist dann also DGHM-"gelistet". Die Liste wird alle 2 bis 3 Jahre aktualisiert.
  • Sauberkeit in den Untersuchungs- und Behandlungszimmern
    Die räumliche und funktionelle Ausstattung unserer Behandlungszimmer für eine vorschriftsmäßige Hygiene entspricht den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert-Koch-Institut. Die Einrichtungsgegenstände in unseren Praxisräumen, in denen Untersuchungen und Behandlungen stattfinden sowie der Fußboden werden alle täglich mit DGHM-zugelassenen Mittel desinfiziert. Vor und nach jeder Behandlung werden die Arbeitsflächen sowie der Behandlungsstuhl und andere Einrichtungsgegenstände und -flächen im Behandlungszimmer desinfiziert. Das ist sehr wichtig, denn durch Bohrer und Luft- Wassersprays werden Aerosole in großen Bereichen des Behandlungszimmers verteilt. Die „beste Desinfektion“ ist daher das effektive und professionelle Absaugen durch die Assistenz. Nach jedem Patienten ist ausreichend Arbeitszeit eingeplant um den Behandlungsstuhl und sämtliche Apparaturen mit einer Wisch-Desinfektion zu reinigen. Das Zimmer ist danach wieder frisch und sauber für den nächsten Patienten vorbereitet. Die Tastaturen der PCs in den Behandlungszimmern sind mit einer abwischbaren Folie überzogen.
  • Wasseraufbereitung und Desinfektion der Absauganlagen
    Das Wasser der Behandlungsstühle für die Kühlung der zahnärztlichen Bohrer, des Ultraschallgerätes und die Spray-Spritze hat Trinkwasserqualität, zusätzlich wird in unserer Praxis eine Wasseraufbereitungsanlage eingesetzt. Die Kühlsysteme sind mit Ventilen ausgerüstet, die den Rücklauf von Flüssigkeiten verhindern. Am Ende eines Arbeitstages werden die wasserführenden Systeme der Absauganlagen der zahnärztlichen Behandlungseinheiten zusätzlich mit einer desinfizierenden Lösung durchgespült. Nach längeren Standzeiten (z.B. Urlaub) wird vor dem ersten Patientenkontakt eine sog. Desinfizierende „Sanierung“ der Absauganlagen durchgeführt, bei der eine evtl. zwischenzeitliche Ausbreitung von Keimen oder Algenwachstum beseitigt wird. Für umfangreiche chirurgische Eingriffe – insbesondere Implantationen – verwenden wir sterile physiologische Kochsalzlösung zur Kühlung, die über einen separaten Zulauf geregelt wird.
  • Separater Aufbereitungsraum von Instrumenten („Sterilisationsraum“)
    Unsere Praxis verfügt über einen – von den anderen Bereichen räumlich getrennten – Bereich, in dem alle zahnärztlichen Instrumente einen festgelegten Hygieneprozess durchlaufen.

    Unser Aufbereitungskonzept für zahnärztliche Instrumente und Bohrer unterscheidet drei Farben:

    Rot – Kontaminiert
    Kontaminiert bedeutet, dass die Oberfläche des betroffenen Gegenstandes durch Bakterien, Viren, Blut etc. verunreinigt ist.

    Gelb – Desinfiziert und Gereinigt
    Desinfiziert und Gereinigt bedeutet, dass die Oberfläche des betroffenen Gegenstandes frei von Speichel, Blutresten und anderen Verschmutzungen ist. Vorhandene Keime auf dem Gegenstand sind zwar inaktiviert, d.h. nicht mehr infektiös aber der Gegenstand ist noch nicht keimfrei. Die Desinfektion findet immer vor der Reinigung statt, damit infektiöse Keime bei der Reinigung nicht verschleppt werden. Nach dem Desinfektions- und Reiningungsvorgang werden die Instrumente entweder separat in Sterilisationsfolie verpackt oder in Instrumentengruppen in behandlungsspezifische Chromstahlbehhälter (sog. Trays) abgelegt. Einzeln verpackte Instrumente und Trays werden versiegelt und sind bereit zur Sterilisation.

    Grün – Sterilisiert
    Der Begriff steril bedeutet keimfrei. Sämtliche Bakterien, Viren, Pilzsporen und Prionen (neue Eiweiß-Erregertypen) wurden in einem aufwändigen Prozess (Dampfsterilisation bei 2,1 bar Überdruck und 134° C) vollständig abgetötet. Die Sterilisation aller mehrfach verwendeten Instrumente, die mit der Haut, Schleimhaut, Kieferknochen und/oder Zahnsubstanz des Patienten in Kontakt geraten, erfolgt in unserer Praxis durch einen Druckbehälter, einen sog. Autoclaven. Nach der Sterilisation werden einzelne Instrumente und Trays jeweils mit Verfalldatum und einer Sterilisationskontrollnummer versehen. Die lückenlose Dokumentation über den gesamten Sterilisationsprozess erfolgt durch einen Computerausdruck der Daten am Ende des Vorganges. Den Erfolg des Sterilisationsprozesses zeigt ein Farbumschlag-Indikator auf der Sterilgut-Verpackung an. Die Funktionsbereiche im Sterilisationsraum sind so angeordnet, dass kontaminierte Gegenstände sämtliche drei Stufen des Hygienekonzepts (rot/gelb/grün) im Uhrzeigersinn durchlaufen.
  • Tray-System mit behandlungsspezifischer Instrumentenbestückung
    Instrumente, die bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen oder anderen invasiven Maßnahmen, bei denen z.B. die Haut- oder Schleimhautdecke eröffnet wird (sog. Medizinprodukte der Klasse Kritisch A und B), werden bei uns in stabilen Chromedelstahlkassetten (sog. Trays) behandlunsspezifisch zusammengefasst und als Einheit sterilisiert. So steht für jede Art einer Behandlung ein kompletter Instrumentensatz zur Verfügung.
  • Vollautomatische Aufbereitung der Bohrantriebe
    Die hygienische Aufbereitung der Hand- und Winkelstücke (die „Bohrantriebe“) erfolgt bei uns durch einen vollautomatisierten Prozess in einem speziell dafür entwickelten Gerät („DAC Universal“). Das DAC Universal Gerät reinigt, desinfiziert, pflegt, sterilisiert und trocknet Hand- und Winkelstücke (Übertragungsinstrumente) in einem Arbeitsgang. Dadurch ist gewährleistet, dass auch das auch die Hohlräume im Innern der Geräte nach der Aufbereitung vollständig sauber und steril sind.

    Sämtliche Hand- und Winkelstücke werden in unserer Praxis ausschließlich im DAC Universal Gerät aufbereitet, es werden dabei vollautomatisch folgende Funktionen ausgeführt:

    1. Reinigung
      Waschen der Instrumenten-Außenkontur und der internen Spraywege mit kaltem Leistungswasser ohne Spülzusätze. Danach Ausblasen des Restwassers in den Instrumenten mit Druckluft.
    2. Desinfektion
      Im Programm 1 (Vollprogramm) werden die Instrumenten-Außenkontur sowie alle Sprayluft-, Spraywasser-, Treibluft- und Getriebekanäle mit Wasserdampf kräftig abgeduscht und durchströmt. Danach wird verbleibenes Restwasser mit Druckluft ausgeblasen. Im Programm 2 (Desinfektion) leitet das Gerät gesättigten Wasserdampf mit 105° C bei einem relativen Überdruck von ca. 0,3 bar in die Kammer.
    3. Pflege
      Das Gerät verteilt mit Hilfe von Druckluft eine genau dosierte Menge Pflegemittel in den Getriebekanälen aller eingesetzten Instrumente.
    4. Sterilisation mit Vorvakuum
      Die Reinigungskammer wird zunächst auf einen relativen Unterdruck von mindestens 0,8 bar gebracht. Dadurch kann der Sterilisierdampf anschließend gut in alle Hohlräume eindringen. Die eigentliche Sterilisation erfolgt bei Programm 1 und 3 bei einer Kammertemperatur von 134° C und 2,16 bar Überdruck für den Zeitraum von 3 Minuten.
    5. Vortrocknung und Vorkühlung
      Das Gerät trocknet und kühlt abwechselnd mit Vakuum und Druckluft über einen Sterilfilter. Für die Trocknungszeiten sind die Zeiten 10, 15 und 20 Minuten einstellbar.

Neue Risikobewertung von Instrumenten ab April 2005

  • Der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ) legte im Juni 2005 das neue Modell der Risikobewertung und Einstufung vor. Nicht nur die zahnärztliche Praxis, sondern auch Wissenschaft und Dentalwirtschaft müssen die mit diesem Qualitäts-sicherungssystem zusammenhängenden Anforderungen erfüllen. Mit der Bewertung "kritisch B" werden erhöhte hygienische Anforderungen an Instrumente – bei deren Anwendung die Haut oder Schleimhaut durchdrungen wird und der Kieferknochen im Zusammenhang mit chirurgischen und implantologischen Eingriffen zu präparieren ist – gestellt, da sie unbedingt in sterilem Zustand angewendet werden müssen. Im Gegensatz zu den unkritischen (z. B. Anmischspatel) und semikritischen (z. B. Füllungsinstrumente) Medizinprodukten ist eine Lagerung als Sterilgut in verschlossenen Behältnissen erforderlich. Auch für die Arbeitsmittel zur Wurzelkanalbehandlung besteht diese Verpflichtung. Die neue Risikobewertung ist Teil unseres Hygieneplans.
  • Vorschriftsmäßige Funktionsprüfungen der Sterilisationsgeräte
    Durch regelmäßige fachmännische Kontrollen unserer Geräte garantieren wir deren optimale Funktion. Darüber hinaus senden wir in regelmäßigen Abständen spezielle Bio-Indikatorstreifen zur Überprüfung an das zuständige niedersächsische Landesgesundheitsamt. Würden der Autoklav und das DAC Gerät nicht korrekt sterilisieren, würde dieser Umstand dort sofort auffallen.
  • Regelmässige Schulungen
    Um das gesamte Team immer auf dem Laufenden zu halten, führen wir in regelmäßigen Abständen praxisinterne Fortbildungen zu Hygienemaßnahmen durch.

Durch alle diese Maßnahmen gewährleisten wir, dass für die Behandlung jedes Patienten optimal vorbereitete und sterilisierte (keimfreie) Instrumente zur Verfügung stehen. Interessierten Patienten zeigen wir auf Nachfrage gerne den Sterilisationsraum und erklären, welche Hygienemaßnahmen in einer zahnärztlichen Praxis vorgeschrieben und notwendig sind.

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